Teilnahmebedingungen
für Anbieter und Vereine

Teilnahme am Ferienspielprogramm
Vereine, Verbände und sonstige Organisationen können Ferienangebote im Rahmen der kommunalen Ferienspiele anbieten.
 
Verantwortung der Anbieter
Der Anbieter ist verantwortlich für:
Planung und Durchführung des Angebots
Betreuung der Teilnehmenden
Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen
Einhaltung der Sicherheitsvorschriften
 
Aufsichtspflicht
Der Anbieter übernimmt während seines Angebots die Aufsichtspflicht über die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen.
Die eingesetzten Betreuungspersonen müssen für die Arbeit mit Kindern geeignet sein.
 
Versicherung
Der Anbieter muss sicherstellen, dass für sein Angebot ein ausreichender Versicherungsschutz besteht (z. B. Haftpflichtversicherung).
 
Kinderschutz
Der Anbieter verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
 
Die Kommune kann ggf. die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangen.
 
Informationspflicht
Der Anbieter verpflichtet sich, Änderungen oder Ausfälle seines Angebots unverzüglich der Kommune mitzuteilen.
 
Datenschutz
Personenbezogene Daten von Teilnehmenden dürfen ausschließlich für die Durchführung des Angebots verwendet werden.