Teilnahmebedingungen
Veranstalter
Die Ferienspiele werden von der Gemeinde Erndtebrück organisiert. Die Kommune betreibt ein Online-Anmeldeportal zur Verwaltung der Ferienangebote.
Art der Angebote
Die Ferienangebote können durchgeführt werden durch:
die Kommune
Vereine
Verbände
freie Träger
sonstige Anbieter der Kinder- und Jugendarbeit
Vermittlungsfunktion der Kommune
Die Kommune stellt das Online-Anmeldeportal bereit und koordiniert das Gesamtprogramm.
Bei Angeboten externer Anbieter fungiert die Kommune ausschließlich als Vermittler der Anmeldung. Der Vertrag über die Durchführung des Angebots kommt zwischen den Erziehungsberechtigten und dem jeweiligen Anbieter zustande.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldeportal. Mit der Anmeldung bestätigen die Erziehungsberechtigten:
die Richtigkeit aller Angaben
die Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme ist erst nach Bestätigung verbindlich.
Teilnahmeberechtigung
Teilnehmen können Kinder und Jugendliche im jeweils angegebenen Alter der Veranstaltung.
Teilnahmegebühren
Für einzelne Angebote können Gebühren erhoben werden. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung.
Bei Angeboten externer Anbieter können abweichende Zahlungsbedingungen gelten.
Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht beginnt mit Beginn der Veranstaltung und endet mit deren offiziellem Ende.
Bei Tagesangeboten liegt die Verantwortung für den Hin- und Rückweg grundsätzlich bei den Erziehungsberechtigten.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen mit Übernachtung übernehmen die Betreuungspersonen die Aufsicht während der gesamten Maßnahme.
Gesundheit und besondere Bedürfnisse
Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, relevante gesundheitliche Informationen anzugeben, insbesondere:
Allergien
chronische Erkrankungen
Medikamenteneinnahme
besondere Unterstützungsbedarfe
Verhalten der Teilnehmenden
Teilnehmende müssen den Anweisungen der Betreuungspersonen Folge leisten.
Bei groben Regelverstößen kann ein Ausschluss von der Veranstaltung erfolgen. In diesem Fall müssen die Erziehungsberechtigten das Kind abholen.
Rücktritt
Eine Abmeldung ist jederzeit möglich. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren können je nach Zeitpunkt der Abmeldung ganz oder teilweise einbehalten werden.
Bei Angeboten externer Anbieter können deren eigene Stornierungsregelungen gelten.
Absage von Veranstaltungen
Veranstaltungen können abgesagt werden, wenn:
die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird
organisatorische Gründe vorliegen
Sicherheitsgründe bestehen
höhere Gewalt eintritt
Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet.
Haftung
Die Kommune haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Für Angebote externer Anbieter liegt die Verantwortung für Durchführung und Betreuung beim jeweiligen Anbieter.
Für verlorene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Foto- und Videoaufnahmen
Während der Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen entstehen, die für die Öffentlichkeitsarbeit der Kommune genutzt werden können.
Die Einwilligung hierzu wird im Rahmen der Anmeldung eingeholt und kann jederzeit widerrufen werden.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und den Datenschutzbestimmungen der Kommune.
Daten können zur Organisation der Veranstaltung an beteiligte Anbieter weitergegeben werden.Lorem ipsum dolor sit amet, at mei dolore tritani repudiandae. In his nemore temporibus consequuntur, vim ad prima vivendum consetetur. Viderer feugiat at pro, mea aperiam



